*von Christian Bahls*
Eigentlich wollte ich Herrn von Notz auf seine letzte Presseerklärung eine persönliche Entgegnung schreiben, halte das aber nicht mehr für zielführend, man bekommt ja regelmäßig auch keine persönliche Antwort zurück.
Er schreibt in seiner Pressemitteilung etwas von der durch die Nacktdarstellung verletzte Würde der abgebildeten Jungen.
Angesichts seines Abstimmungsverhaltens im Deutschen Bundestag ist diese Positionierung schlicht lächerlich - die Abbildungen des entblößen Genitals eines Jungen verletzt dessen Würde, nicht jedoch das rituelle Abtrennen von Teilen desselben?
Herr von Notz reiht sich an dieser Stelle ein bei Herrn Hilgers, auch einem der ganz großen Befürworter des Rechts der Eltern auf Beschneidung ihrer Kinder, dies übrigens in seiner Funktion als Vorsitzender des Kinderschutz- , nicht des Elternrechte-bundes.
Man kann schon froh sein, dass kein Volker Beck um die Ecke schaut um etwas von einvernehmlichen Nackt-Darstellungen von Kindern zu schwadronieren.
Oder um es mit den Worten eines Beschneidungsbetroffenen zu sagen:
An Bosbach und alle anderen sich nun echauffierenden Politiker - nehmen Sie zur Kenntnis: Ich hätte lieber als 7jähriger nackt vor Herrn Edathy Cowboy und Indianer gespielt als mir mein Genital so zurichten zu lassen wie es tatsächlich geschehen ist.
Auch wenn ich als Kind natürlich am liebsten ganz ohne eine wie auch immer geartete Verletzung meines Intimbereichs ausgekommen wäre. Aber das ist bei Euch Politikern ja anscheinend nicht vorgesehen.
Wer intakt und ohne intime Grenzverletzungen das Erwachsenenalter erreicht, darf seinen Eltern auf Knien danken – aber nicht unseren Politikern, Kirchen und Religionsgemeinschaften oder Herrn Hilgers und seinem Kinderschutzbund.
http://beschneidungsforum.de/index.php?page=Thread&postID=27536#post27536
Dem ist nichts weiter hinzuzufügen.
*(PS: Um nicht missverstanden zu werden, ist dem anscheinend doch etwas hinzuzufügen: für MOGiS e.V. gibt es keine Konkurenz zwischen Betroffenen verschiedener Eingriffe in die sexuelle Selbstbestimmung. Wir rechnen keine unterschiedlichen Eingriffe in die sexuelle Selbstbestimmung gegeneinander auf. Wir verwehren uns auch dagegen dafür instrumentalisiert zu werden verschiedene Arten von Betroffenheit von sexualisierter Gewalt und sexueller Ausbeutung gegeneinander aufzurechnen bzw. aufzubringen. Jede(r/m) Betroffenen steht es zudem zu die Schwere der eigenen Betroffenheit selbst zu beurteilen und in einen Kontext zu setzen.)*