MOGiS und Freunde: Offener Brief an Kinderschutz- und Kinderrechteverbände

(Der folgende offene Brief richtet sich unter anderem an UNICEF Deutschland (Leitsatz: "Gemeinsam für Kinder"), das Deutsche Kinderhilfswerk (DKHW, "Kinder brauchen Freunde") und an den Deutschen Kinderschutzbund (DKSB, "Die Lobby für Kinder") und alle seine angeschlossen Orts- und Landesverbände.)

Liebe Mitstreiter und Mitstreiterinnen für die Rechte der Kinder

Im Moment sind wir einigermaßen entsetzt darüber, wie in der dem Beschneidungsurteil nachfolgenden Debatte die Rechte der Kinder inzwischen fast überhaupt nicht mehr zum Tragen kommen.

Eine Zirkumzision ist grundsätzlich eine Körperverletzung, diese ist nicht erst besonders durch dabei erlittene Schmerzen oder eventuelle negative Folgen qualifiziert, allerhöchstens mit einer strafverschärfenden Wirkung.

Es gibt wenige Ausnahmen unter denen Körperverletzungen in Deutschland erlaubt sind. Zum Beispiel - unter bestimmten Bedingungen - wenn sie von einem Arzt vorgenommen werden.

Straflos ist eine Körperverletzung durch einen Mediziner in Deutschland aber nur, wenn sie mit der (informierten) Einwilligung des betroffenen Patienten und zudem fachgerecht erfolgt.

Rechtswirksam ist bei Kindern eine Einwilligung der Eltern oder Personensorgeberechtigten nur möglich, wenn diese dem Wohl des Kindes dient, also zum Beispiel wenn sie medizinisch indiziert wäre - was nur noch bei ganz wenigen Erkrankungsbildern der Fall ist.

Davon kann im Fall einer tradierten oder religiös motivierten - auf jeden Fall nicht medizinisch indizierten - Beschneidung nicht ausgegangen werden. Weiterhin ist eine solche Behandlung in Deutschland nicht sozialadäquat - Regelmäßig wird man in Deutschland nicht gehänselt weil man unbeschnitten ist.

Da, wie das LG Köln in seinem Urteil zu Recht feststellt, eine religiös tradierte - nicht medizinisch indizierte - Zirkumzision dem Wohl des betroffenen Kindes nicht dient und sie zudem unter Umständen zudem in die (auch negative) Bekenntnisfreiheit des betroffenen Kindes eingreift ist sie als strafbare Handlung anzusehen.

Die Bundesregierung hat nun angekündigt und das Justizministerium aufgefordert, einen Gesetzesentwurf zur Legalisierung geringfügiger, tradierter kosmetischer Eingriffe zu erarbeiten.

Frau Leutheusser Schnarrenberger hat auch schon vorsichtig darauf hingewiesen, dass es sehr schwer sein wird den Gesetzesentwurf so zu formulieren, dass er nicht als Nebenwirkung auch bestimmte Eingriffe bei Mädchen legalisiert. ¹

Zudem zeigt auch gerade der Fall des in Köln betroffenen Jungen, dass selbst eine "fachgerecht" durchgeführte Beschneidung kein geringfügiger kosmetischer Eingriff ist, sondern teilweise mit erheblichen Folgen verbunden ist. ²

Vor dem geschilderten Hintergrund ist es für uns entsetzlich zu sehen, wie die Debatte so einseitig auf das Recht auf Bekenntnisfreiheit der Eltern abhebt, die doch eigentlich wie alle Grundrechte ihre Grenzen in den Rechten anderer, in diesem Fall der Kinder, findet.

Im - auch von Deutschland ratifizierten - Übereinkommen über die Rechte des Kindes (der Kinderrechtskonvention) steht in Artikel 24:

"Die Vertragsstaaten treffen alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen"


Was wollen Sie, dass die Geschichtsbücher über Sie schreiben werden?

Wo waren Sie, als die Verletzung der körperlichen Unversehrtheit von Kindern im Namen der Religionsfreiheit Dritter in Deutschland wieder gesellschaftsfähig wurde?

Es grüßt Sie herzlichst,

  MOGiS e.V. - Eine Stimme für Betroffene


PS: Folgende drei Quellen möchten wir jedem Interessierten zum Lesen ans Herz legen:
Die strafrechtliche Relevanz der Beschneidung von Knaben - Zugleich ein Beitrag über die Grenzen der Einwilligung in Fällen der Personensorge
Ein Lehrvideo für Routinebeschneidungen bei Jungen in den USA (Routine Infant Circumcision RIC)
Non-therapeutic circumcision of male minors. Utrecht, Royal Dutch Medical Association, 2010.
¹ Uns ist nicht ganz klar, ob Frau Leutheusser-Schnarrenberger an dieser Stelle gegen Gleichbehandlungsgrundsätze der Bundesregierung verstößt - indem Sie die körperliche Unversehrtheit von Jungen geringer schätzt als die von Mädchen - oder ob Sie an dieser Stelle nur ihre Befürchtung äußert, dass man "aus Versehen" Beschneidungen von Mädchen legalisieren könnte.

² Die Komplikationsrate ist erheblich, siehe auch: http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/beschneidungen-das-urteil-11820431.html

[Lieber Leser, wenn Du diesen Text wichtig findest, dann verbreite ihn bitte weiter. Vertwitter ihn. Pack ihn auf Facebook. Schreib eine Email an Kinderrechte- und Kinderschutzorganisationen die Du kennst oder suche Dir dafür Adressen aus dem Netz - Ruft dort auch an und schicke ein Fax oder einen Brief! Gibt die Information über diesen ungeheuerlichen Vorgang auch an Freunde weiter, von denen Du weisst, das sie mit Kinderrechten und Kinderschutz zu tun haben, oder zumindestens an deren Durchsetzung interessiert sind. Rede auch mit Gegnern weiblicher Genitalverstümmelung - unser Grundsatz und Ziel muss es sein jedwede Genitalverstümmelung von Kindern zu unterbinden]

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