Gastbeitrag: Gemeinsam für Kinderschutz – ein Appell für mehr Verantwortung

Geschrieben von: Gast Account Juli 15, 2012, 3:45 vorm.

Mit freundlicher Genehmigung des Autors Georg Ehrmann vom Web-Auftritt der deutschen Kinderhilfe https://www.kinderhilfe.de/ hier repliziert:

Gemeinsam für Kinderschutz – ein Appell für mehr Verantwortung und Augenmaß in der Beschneidungsdebatte

Am vergangenen Wochenende war eine weitere Zuspitzung der Debatte um die religiös motivierte Beschneidung von Jungen zu verzeichnen. Religionskritiker nutzen das Urteil zu einer Generalabrechnung mit den Religionen und begrüßen lautstark das Urteil. Die Gegner wiederum finden immer schärfere Worte der Ablehnung. Es gebe weder einen „Verhandlungsspielraum“, so Dieter Graumann, noch Platz für Kompromisse. Aiman Mazyek möchte einen „Präzedenzfall“schaffen, um das Bundesverfassungsgericht zu involvieren. Für den Bundesaußenminister Guido Westerwelle ist das „Recht auf Beschneidung eine religiöse Tradition und Ausdruck  religiöser Vielfalt“ und er befürchtet „außenpolitische Irritationen“. Politiker wie Volker Beck fordern ein gesetzliches Beschneidungsrecht und Serkan Tören sieht in dem Urteil das Ende jedweder Integration und das Signal, Muslime seien in Deutschland nicht willkommen.

Das Kölner Urteil hat religiöse und tief verwurzelte Traditionen berührt Dies erklärt die teilweise ausgesprochen überzogenen und nicht mehr als sachlich zu bezeichnenden Äußerungen der religiösen Verbandsvertreter und um den kulturellen Dialog besorgter Politiker. Das Urteil kriminalisiert aus ihrer Sicht eine Praxis, die schon immer als Recht und gute Tradition wahrgenommen wurde – ein Angriff auf die bisherige Religionsausübung. Dies ist die Sicht der Eltern, der Religionsvertreter und diverser Politiker. Es lohnt sich ein Perspektivwechsel:

Was bedeutet eine Beschneidung für die Kinder? Geht es um ein harmloses Entfernen eines bedeutungslosen Stückchens Haut, das zudem präventiv und gesundheitsfördernd wirkt?

Die Entfernung der Vorhaut ohne entsprechende Indikation ist aus medizinischer Sicht eine sehr belastende und irreversible Operation. Es mag bei der Einführung der Beschneidung medizinische Gründe gegeben haben, etwa andere hygienische Verhältnisse und Erkenntnisse als im 21. Jahrhundert. Es existieren mittlerweile zahlreiche Studien zu diesem Thema, die keine Evidenz für eine Gesundheitsdienlichkeit als mögliche Rechtfertigung dieses Eingriffs im Sinne des Kindeswohls zeigen konnten. Die Zirkumzision ist eine schmerzhafte und belastende Operation, die wie jeder andere chirurgische Eingriff, mit Risiken behaftet ist. Der Fall, der dem Kölner Urteil zugrunde lag, zeigt dies deutlich, denn der Junge kam wegen starker Nachblutungen in die Notaufnahme eines Krankenhauses.

Das Kölner Landgericht als Berufungsgericht hat die Beschneidung zweifelsfrei als Körperverletzung qualifiziert, dies hat auch die erste Instanz getan. Dass eine Beschneidung die für den Tatbestand einer Körperverletzung erforderliche sog.  Substanzverletzung des kindlichen Körpers darstellt, darüber besteht zumindest unter Juristen Einigkeit. Das Gericht hat in Korrektur der bisherigen Rechtsprechung jedoch den Eltern keinen strafbefreienden Rechtfertigungsgrund für diese Körperverletzung wegen einer religiösen Tradition zugebilligt.

Mit dieser Einschätzung bewegt sich das Gericht zum einen auf dem Boden des Grundgesetzes: Die Bestimmungen des Art. 2, die die körperliche Unversehrtheit der Kinder gewährleisten sowie die des Art. 6, die dem Staat das Wächteramt über die elterliche Erziehung zubilligen, kommen hier zur Anwendung.

Daneben hat Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert, die in Artikel 24 dazu verpflichtet, dass die Vertragsstaaten alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen zu treffen haben, um überlieferte Bräuche die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen.

Wenn die Kritiker nun eine unzumutbare Einschränkung der Religionsfreiheit in Deutschland monieren, dann geht schon die Begrifflichkeit fehl, denn es handelt sich um die Einschränkung einer durch die Tradition begründete Ausübung ihrer Religion zulasten ihrer Kinder. Die Eltern entscheiden sich unter Berufung auf ihre Religion für eine irreversible Körperverletzung ihres Kindes, das nicht in der Lage ist, eigenverantwortlich und selbstbestimmt darüber zu entscheiden, ob es in diese gravierende lebenslange Einschränkung wegen der Religionszugehörigkeit seiner Eltern einwilligt. Dies als Ausübung eines Freiheitsgrundrechts zu sehen, fällt schwer. Konsequent angewandt würde die Argumentation der Gegner, religiöse Traditionen und Handlungen seien von der Religionsfreiheit geschützt und entzögen sich gerichtlicher Einschränkung, dazu führen, auch andere Formen der Körperverletzung von Kindern und Erwachsenen oder auch die Diskriminierung von Minderheiten zuzulassen.

Die Ankündigung, einen Präzedenzfall zu schaffen, könnte im Sinne des rechtkräftigen Kölner Urteils durchaus als Aufruf zu einer Straftat gesehen werden. Es ist ethisch fragwürdig und nicht vertretbar, ein Kind gezielt nicht nur aus religiösen sondern nun auch aus Lobby-taktischen Gründen öffentlichkeitswirksam beschneiden zu lassen.

Inwiefern in der Debatte, in der das Kindeswohl ohnehin schon aus dem Fokus geraten ist, außenpolitische Erwägungen eine Rolle spielen, mag der Bundesaußenminister erklären. Mir erschließt sich der Zusammenhang nicht, oder geht die Staatsräson im Zweifelsfall dem Kinderschutz vor? Auch die Forderung nach einer gesetzlichen Legitimierung der aus religiösen Gründen erfolgten Beschneidung ist der typische Reflex von Politikern, die für ihre Wählerschaft Gesetze fordern, anstatt ein Problem grundlegend anzugehen und den wesentlich schwierigeren Weg einer differenzierten Lösung und eines gesamtgesellschaftlichen Dialogs und Umdenkens zu gehen.

Statt von Kompromisslosigkeit und „keinem Verhandlungsspielraum“ zu sprechen, was den Schluss nahelegen würde, bei dem grundrechtlich gewährleisteten Recht auf körperliche Integrität handele es sich um ein gegenüber den Eltern oder gar Vertretern der Religionsgemeinschaften dispositives Recht, bedarf es nun seitens der Vertreter von Muslimverbänden und Judentum in Deutschland der Wahrnehmung ihrer besonderen Verantwortung: Das Urteil kann nur der Anfang einer Entwicklung sein, denn ausschließlich über das Strafrecht lässt sich dieses gravierende Problem nicht lösen. Es gilt zu vermeiden, dass Eltern, in dem Gefühl, ihre Religionsausübung gäbe ihnen das Recht dazu, nun zu Laien oder Scharlatanen getrieben werden, und dadurch die Risiken von Nebenwirkungen für die Jungen erheblich steigen.

Es geht nun darum, verbal abzurüsten und nicht in eine integrationsfeindliche oder gar antisemitische Debatte abzugleiten. Im Interesse der Kinder bedarf es eines Dialoges mit Medizinern sowie Fachleuten aus der Jugendhilfe und des Kinderschutzes, um ein Umdenken und einen Mentalitätswandel einzuleiten. Die Tatsache, dass ein die körperliche Integrität von Kindern erheblich verletzendes Ritual eine jahrtausendalte Tradition ist, rechtfertigt nicht deren Beibehaltung. Das Recht von Kindern auf eine unbeschadete Kindheit sollte als Grundkonsens über allen Religionsgemeinschaften und Wertvorstellungen stehen. Die Verschiebung der Beschneidung in das Erwachsenenalter könnte ein Weg dahin sein.

Georg Ehrmann, Vorsitzender Deutsche Kinderhilfe

Fast vollständig erschienen im Tagesspiegel vom 5. Juli 2012. Einen Link zum Artikel bei Tagesspiegel Online finden Sie hier.

Mit freundlicher Genehmigung des Autors vom Web-Auftritt der deutschen Kinderhilfe https://www.kinderhilfe.de/blog/artikel/gemeinsam-fuer-kinderschutz-ein-appell-fuer-mehr-verantwortung-und-augenmass-in-der-beschneidungsdebatte/ hier repliziert.