Warum ich den orthodoxen Rabbiner Yehuda Teichtal für die Beschneidung seines Sohnes anzeige

von Christian Bahls

Eines möchte ich vorweg erklären:

die Anzeige ist gerade nicht getragen von einem antijüdischen Ressentiment, sondern von der unbedingten Erkenntnis, dass alle Kinder Träger der selben unveräußerlichen Rechte sind. Es geht mir mit dieser Anzeige im Moment nicht darum die jüdische Namensgebung mit Vorhautamputation an sich anzugreifen - dies muss zum aktuellen Zeitpunkt Gegenstand einer innerjüdischen Debatte sein.

Ich möchte unmissverständlich zum Ausdruck bringen, dass ich jedes Gedankengut und Handeln ablehne, das sich gegen ein menschenwürdiges, tolerantes, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und den rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechendes Miteinander richtet. Ich werde jede Zusammenarbeit mit Personen oder Gruppen ablehnen oder abbrechen mit denen ein auf demokratischen Werten beruhendes Miteinander nach meiner Überzeugung nicht jederzeit und uneingeschränkt gewährleistet ist.

In diesem Sinne verwahre ich mich auch gegen eine Instrumentalisierung meines Engagements für die Rechte des Kindes durch Menschen die das Thema "Beschneidung" benutzen um Ihren menschenverachtenden und Minderheiten diskriminierenden Thesen Aufschwung zu verleihen.

Es geht mir im Moment darum die Umstände dieser Vorhautamputation im Speziellen zu beleuchten. Sie zeigen deutlich, dass es Personen gibt, die sich nichteinmal an die Minimalanforderungen des Gesetzgebers - wie einer Durchführung nach den Regeln der ärztlichen Kunst - zu halten bereit sind.

In dem Video auf der Webseite des Tagesspiegels wird erkennbar, wie Herr Menachem Fleischmann Wein aus einem Glas in den Mund nimmt und sich dann zu dem Säugling Mendel Teichtal hinunterbeugt um mit dem Mund Blut von dessen noch blutendem Penis abzusaugen.

Der Gesetzgeber kennt nach §1631d BGB nur eine Einwilligung der Eltern in Vorhautamputationen die nach den Regel der ärztlichen Kunst erfolgen sollen.

Den blutenden Penis des Kindes in den Mund zu nehmen, um etwas Blut abzusagen - eine Metzitzah B'peh - kann mitnichten als Stand der ärztlichen Kunst gelten.

In eine solche Praxis (die Metzitzah) können die Eltern also nicht rechtmäßig einwilligen. Die Vorhautamputation erfolgte also rechtswidrig. Damit handelt es sich also tatbestandlich um eine Körperverletzung (eine gefährliche zumal, da mit einem Messer ausgeführt)

Die Durchführung einer Metzitzah B'peh wäre jedenfalls für sich genommen ein Verstoß gegen die vom Gesetzgeber in 1631d BGB für die Rechtmäßigkeit notwendige Durchführung der Vorhautamputation nach den Regel der ärztlichen Kunst.

Es ist auch nicht davon auszugehen, dass der Gesetzgeber mit dem BGB 1631d die Metzitzah B'peh legalisieren wollte, in der Anhörung im Rechtsausschuss am 26. November 2012 erklärte die Rabbinerin und Urologin Dr. med. Antje Yael DEUSEL: "Der jeweils aktuellste ärztliche Standard hinsichtlich der chirurgischen Durchführung, einschließlich Sterilität und geeigneter Schmerzbekämpfung intra- und postoperativ, ist einzuhalten. Eine sogenannte Metzitzah B'peh – d. h. ein direktes Absaugen von Blut aus der Wunde – ist obsolet und unbedingt zu unterlassen." (Wortprotokoll der Anhörung)

Bei der Metzitzah besteht die realistische Gefahr der Übertragung von Herpesviren aus dem Speichel des Mohel auf den betroffenen Säugling, Konsequenz einer solchen Infektion kann eine Hirnhautentzündung (Meningitis) mit daraus folgender Lähmung, Siechtum oder auch der Tod sein. Bei einer Durchseuchungsrate der männlichen Bevölkerung von 80 bis 90 Prozent stellt dies ein realistisches Risiko dar.

Dieser Sachverhalt kann auch dem Vater Yehuda Teichtal nicht entgangen sein, da zum Beispiel die New Yorker Gemeinde der Chabad Lubawitsch nach 11 Herpes Infektionen (mit 2 Todesfällen) durch die Metzitzah B'peh gerade mit dem entsprechenden Erlass des jüdischen Bürgermeisters Michael Rubens Bloomberg konfrontiert ist.

Auch dem israelischen Mohel (Beschneider) Menachem Fleischmann muss die Gefährlichkeit seines Handelns bewusst gewesen sein - der israelische Kinderärzteverband IAPA hat sich im Jahr 2012 als Reaktion auf die Vorgänge in New York deutlich gegen die Metzitzah B'peh ausgesprochen: http://www.juedische-allgemeine.de/article/view/id/13733.

Ein weiterer Grund warum ich die Anzeige stelle, ist die notwendige Klärung der Praxis der Periah. Es ist davon auszugehen, dass der Mohel, alleingelassen im Nebenzimmer, im Rahmen der "Wundnachsorge" eine radikale Vorhautamputation an dem Kind durchgeführt hat. Bei dieser Periah wird die noch verbliebene Vorhaut von der Eichel abgelöst (mit der sie bei Kleinkindern physiologisch - wie ein Fingernagel in seinem Bett - verklebt ist) um sie dann bis zum Eichelkranz zu entfernen. (https://www.realeyz.tv/de/its-a-boy.html)

Diese Prozedur dauert länger als nur ein paar Sekunden, die Brit Milah die man in der Synagoge sieht ist dafür sozusagen nur der Auftakt. Mit diesem einzelnen Schnitt ließe sich ja (ohne Verletzung oder Amputation der Eichel) nicht das gesamte innere Vorhautblatt entfernen.

Zu untersuchen wäre also, ob das innere Vorhautblatt bis zum Eichelkranz entfernt wurde und wenn dies der Fall ist, ob dies noch als Teil der Namensgebungszeremonie gelten kann oder schon eine nicht mehr von BGB 1631d gedeckte Körperverletzung darstellt.

Ich möchte mich auch direkt an die mitlesenden jüdischen Glaubensangehörigen wenden:

Ich denke man sollte ganz genau schauen mit wem man sich durch Solidarität mit Rabbi Teichtal gemein macht - wofür Chabad Lubawitsch überhaupt steht. In einer Sendung des Deutschlandradios äußert Stephan Kramer, der Generalsekretär des Zentralrats der Juden in Deutschland, folgenden Satz: "Es gibt in der Tat den geflügelten Satz, Chabad sei eine Sekte, die dem Judentum am nächsten stünde. Er stammt nicht von mir, aber dennoch, glaube ich, ein Satz, der die Beschreibung recht treffend umfasst.".

Ich habe Herrn Teichtal schon persönlich erlebt und habe dabei den Eindruck gewonnen, dass vor die Wahl gestellt sich zwischen gesellschaftlichen Normen (und damit weltlichen Gesetzen) oder G-ttes-Gesetzen entscheiden zu müssen er das zweite wählen und den Rechtsbruch (wie auch in diesem Falle) sehenden Auges in Kauf zu nehmen bereit wäre.

In diesem Sinne sehe ich die Art und Weise der Durchführung des Rituals am 3. März 2013 als gezielte Provokation, denn eines ist mir sehr bewusst: Die allermeisten Menschen jüdischer Herkunft in Deutschland lassen ihre Söhne nicht beschneiden - eine kleine Minderheit lässt ihre Söhne beschneiden und davon nur wenige so vollumfänglich und nach einem so archaischen Ritus, wie es der Herr Teichtal am 3. März an seinem Sohn hat vornehmen lassen.

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